Leserfragen

„Was gilt bei einem neuen Mitarbeiter, der noch Krankengeld bezieht?“

Leserfragen

Britta Schwalm

03.03.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Am 1.2. sollte ein Beschäftigter seine Tätigkeit in unserem Unternehmen aufnehmen. Er bezog zu diesem Zeitpunkt noch Krankengeld. Was gilt, wenn der Mitarbeiter nach Ende der Arbeitsunfähigkeit die Beschäftigung aufnimmt und später wegen derselben Krankheit erneut operiert werden muss?

ANTWORT

Die sozialversicherungsrechtliche Anmeldung zur neuen Beschäftigung nehmen Sie erst dann vor, wenn der neue Mitarbeiter von Ihrem Unternehmen tatsächlich Entgelt erhält. Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach Arbeitsaufnahme ist es bei einem Arbeitgeberwechsel unerheblich, ob der Arbeitnehmer in seinem früheren Arbeitsverhältnis arbeitsunfähig war und welche Ursache die Arbeitsunfähigkeit hatte.

Neuer Anspruch

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für insgesamt 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit entsteht mit jedem neuen Arbeitsverhältnis. Der Mitarbeiter hat diesen Anspruch erst wieder, wenn das neue Arbeitsverhältnis in Ihrem Unternehmen 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat. Wenn diese Wartezeit erfüllt ist und er erneut operiert werden muss, gilt der Anspruch unabhängig von der Vorerkrankung beim vorherigen Arbeitgeber.



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