Grundsätzliches

Was ist ein 556-€-Minijobber? Achten Sie besonders auf diese Kriterien

Für die sogenannten geringfügig entlohnten Minijobber gelten bei der Versicherungspflicht und im Hinblick auf die Lohnsteuer eine ganze Reihe von Besonderheiten. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie diese Mitarbeiter auf Anhieb identifizieren und richtig abrechnen. Lesen Sie hier, welche Kriterien dabei wichtig sind.

Britta Schwalm

20.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Das Sozialgesetzbuch (SGB) IV differenziert in § 8 zwischen zwei Varianten der Minijobs. Unterscheiden Sie die beiden Alternativen folgendermaßen:

1. Geringfügig entlohnte oder 556-€-Minijobs

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