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Weg zu mehr Digitalisierung: Bundestag beschließt „Viertes Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG IV)

Am 26.09.2024 hat der Bundestag das „Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BEG IV) verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 18.10.2024 ebenfalls zugestimmt; es soll 2025 in Kraft treten. Das neue Gesetz bringt auch eine Reihe von Vorteilen für Ihre tägliche Praxis als Arbeitgeber und Personalverantwortlicher mit sich. Die wichtigsten Änderungen möchte ich Ihnen im folgenden Beitrag vorstellen.

Burkhard Boemke

13.11.2024 · 4 Min Lesezeit

1. Nachweisgesetz

Nach § 2 Nachweisgesetz (NachwG) hat der Arbeitgeber die dort aufgelisteten Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen.

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