Rechtliche Fragen und Urteile

Wegeunfall: Wer einen Umweg läuft, ist nicht versichert

Auszubildende sind sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. Das bedeutet auch: Erleiden sie einen Arbeits- oder Wegeunfall, zahlt die Berufsgenossenschaft. Das gilt aber nicht, wenn vom direkten Arbeitsweg abgewichen wird.

Martin Glania

07.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Das Thema Sozialversicherungen ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildungseinheiten zu den Rahmenbedingungen der Ausbildung selbst. Zahlreiche kaufmännische Azubis müssen entsprechende Kenntnisse sogar in der Prüfung nachweisen.

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