Arbeitsvertrag

Weihnachtsgeld als Lohn: Keine Stichtagsregelung möglich

Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Vielmehr können Mitarbeiter nur dann eine solche Sonderzahlung von Ihnen verlangen, wenn es dafür eine besondere Rechtsgrundlage gibt. Eine derartige Verpflichtung kann sich insbesondere aus dem Tarif- bzw. Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Dort sind dann auch die Höhe und die Zahlungsmodalitäten festzulegen. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob Sie Arbeitnehmer von der Zahlung ausnehmen oder bei zeitnahem Ausscheiden sogar eine Rückzahlung verlangen können.

Burkhard Boemke

07.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Eine Arbeitnehmerin war seit Dezember 2022 bei ihrem Arbeitgeber tätig. Der Arbeitsvertrag sah die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstigen Sonderzahlungen nach dem Branchentarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe vor. Der Tarifvertrag wiederum regelte eine Sonderzahlung im letzten Quartal des Kalenderjahres i. H. v. 80 % des Bruttomonatsgehalts. Angestellte, deren Arbeitsverhältnis im Auszahlungszeitpunkt beendet sei, hätten dagegen keinen (auch keinen anteiligen) Anspruch auf die Sonderzahlung. Gleiches gelte in einem gekündigten Arbeitsverhältnis, außer im Falle der betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung. Die Arbeitnehmerin kündigte das Arbeitsverhältnis am 26.09.2023 zum 31.12.2023. Der Arbeitgeber verweigerte die Sonderzahlung. Hiermit war die Arbeitnehmerin nicht einverstanden. Die Stichtagsregelung sei unwirksam, insbesondere werde nicht insgesamt auf den Tarifvertrag verwiesen.

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