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Weihnachtsgeld kassiert und gekündigt? Denken Sie an die Rückforderung!

Kennen Sie das? In Ihrem Unternehmen wurde gerade ein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt gezahlt, und kurz darauf kündigt ein Beschäftigter. Mit seinem Abgang hat er so lange gewartet, weil er sich die Extra-Leistung nicht entgehen lassen wollte. Passiert so etwas auch in Ihrem Unternehmen, können Sie die Leistung häufig zurückverlangen. Das sollten Sie auf keinen Fall übersehen. Denn Ihr Unternehmen kann damit viel Geld sparen.

Britta Schwalm

03.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Einmalzahlung kann unter den folgenden Voraussetzungen vom scheidenden Mitarbeiter zurückgefordert werden:

  1. Im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters wurde eine wirksame Rückforderungsklausel vereinbart. Oder sie gilt per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
  2. Die Einmalzahlung stellt eine freiwillige Leistung Ihres Unternehmens dar. Hat sich der Mitarbeiter die Leistung erarbeitet (beispielsweise eine verdiente Provision), darf die Zahlung nicht zurückverlangt werden.

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