Leserfragen

„Wie melden wir bei langer Arbeitsunfähigkeit unseres Minijobbers?“

Leserfragen

Britta Schwalm

07.10.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Unser Minijobber wird länger als 6 Wochen krank sein, und die Entgeltfortzahlung unseres Unternehmens endet damit. Der Minijobber bekommt ja kein Krankengeld. Welche Meldung ist hierfür die richtige?

ANTWORT



Ja, richtig, 538-€-Mitarbeiter erhalten nach Ablauf der 6 Wochen Entgeltfortzahlung kein Krankengeld. Bei anderen Mitarbeitern mit Anspruch auf Krankengeld erstatten Sie bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen eine Unterbrechungsmeldung mit Grund 51 (= Unterbrechungsmeldung wegen Entgeltersatzleitung für mindestens 1 Kalendermonat). Diese Meldung können Sie bei Ihrem Minijobber wegen des fehlenden Krankengelds nicht erstatten. Deshalb melden Sie den Mitarbeiter nach Ablauf der Monatsfrist mit dem Grund „34“ ab (= nach Beendigung der Lohnfortzahlung einen weiteren Monat angemeldet, danach Abmeldung).









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