Ja, richtig, 538-€-Mitarbeiter erhalten nach Ablauf der 6 Wochen Entgeltfortzahlung kein Krankengeld. Bei anderen Mitarbeitern mit Anspruch auf Krankengeld erstatten Sie bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen eine Unterbrechungsmeldung mit Grund 51 (= Unterbrechungsmeldung wegen Entgeltersatzleitung für mindestens 1 Kalendermonat). Diese Meldung können Sie bei Ihrem Minijobber wegen des fehlenden Krankengelds nicht erstatten. Deshalb melden Sie den Mitarbeiter nach Ablauf der Monatsfrist mit dem Grund „34“ ab (= nach Beendigung der Lohnfortzahlung einen weiteren Monat angemeldet, danach Abmeldung).
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