Leserfragen

„Wie zählen die Betriebsteile, wenn wir die Teilnahmepflicht am U1-Ausgleichsverfahren ermitteln?“

Leserfragen

Britta Schwalm

09.09.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE
Am Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit (U1) nehmen nur Unternehmen mit maximal 30 Mitarbeitern teil. Wie rechnen wir, wenn wir mehrere Betriebssitze mit je einer eigenen Betriebsnummer haben? Rechnen wir einfach alle Mitarbeiter zusammen oder zählt jeder Betriebsteil allein?

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