Aktuelle Urteile

„Wird mit dem Novembergehalt gezahlt“ können Sie als Stichtagsregelung werten

Ob ein Mitarbeiter, dessen Beschäftigungsverhältnis beendet wird, Anspruch auf ausstehende oder zum Beendigungszeitpunkt gerade gezahlte Einmalzahlungen hat, hängt oft von den zugrunde liegenden Vereinbarungen ab. Bei freiwillig zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlten Sonderzahlungen ist in einem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag häufig geregelt, inwieweit ausscheidende Mitarbeiter die Zahlungen noch erhalten. Die entsprechenden Klauseln sind allerdings nicht immer leicht zu interpretieren. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern liefert wichtige Anhaltspunkte (28.1.2025, Az. 5 SLa 115/24).

Britta Schwalm

14.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein Eisenbahninstandhaltungswerk beschäftigte einen Mitarbeiter als Messschlosser bzw. Mitarbeiter für zerstörungsfreie Prüfungen (ZFP). Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fand kraft beiderseitiger Tarifbindung ein Manteltarifvertrag Anwendung. Dort hieß es unter anderem:

Die Mitarbeiter erhalten mit dem Novemberentgelt eine Jahressonderzahlung in Höhe von 100 % des Bruttomonatstabellenentgelts. Im Jahr des Eintritts wird die Jahressonderzahlung zeitanteilig entsprechend für jeden vollen Beschäftigungsmonat zu 1/12 gezahlt.

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