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Wo bei kurzfristig beschäftigten Aushilfen zum Jahresende tückische Fallen lauern

Ab 1.1.2025 dürfen geringfügig entlohnte Minijobber 556 € monatlich verdienen. Sozialversicherungsfreie kurzfristig beschäftigte Aushilfen dürfen zwar unbegrenzt verdienen. Dennoch spielt die neue Entgeltgrenze von 556 € auch bei diesen Minijobbern eine Rolle. Zudem gilt zum Jahreswechsel eine Besonderheit, die Sie keinesfalls übersehen dürfen. Lesen Sie hier, welche Regeln rund um Aushilfen demnächst Ihre besondere Aufmerksamkeit benötigen.

Britta Schwalm

07.10.2024 · 4 Min Lesezeit

Kurzfristig beschäftigte Aushilfen sind ebenso Minijobber wie geringfügig entlohnte Beschäftigte (derzeit noch auf 538-€-Basis). Unterscheiden Sie die beiden Varianten der Minijobs folgendermaßen:

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