Hartnäckig hält sich das Gerücht vom „unkündbaren“ Mitarbeiter. Doch das ist schlichtweg falsch. Richtig ist: Es gibt Arbeitnehmer, die Sonderkündigungsschutz genießen und deshalb nur unter erschwerten Bedingungen kündbar sind.
1. Ordentliche Kündigung ausgeschlossen
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